Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmenden ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.