„Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken.“ (Quelle: DTU Sportordnung)
Dementsprechend ist es nur zulässig, wenn ein Neoprenanzug (Kälteschutzanzug) getragen werden darf.
Nein. Eine Ehrung der Altersklassen im Rahmen unserer Siegerehrung nehmen wir nur vor, wenn wir Meisterschaften austragen dürfen.
Somit ehren wir die Gesamtsieger (Plätze 1.-3.) einer jeder Distanz bzw. Wertung (Einzel/Staffel).
Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmenden ganz ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
Nein. Wir veranstalten einen Triathlon gemäß der Vorgaben der Deutschen Triathlon Union. Ein Windschattenfahren ist nicht erlaubt. Du musst die Windschattenzone so schnell wie möglich durchqueren. Nach spätestens 25 Sekunden muss dein Überholvorgang abgeschlossen sein.
Die Windschattenzone ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmenden.
Quelle: Sportordnung der DTU
Ja, das ist gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.
Bitte wende dich in diesem Fall an unsere Zeitmessfirma. Hier findest du dazu weitere Details.
Ja, das geht. Eine Staffel muss aus mindestens 2 Teilnehmern bestehen, es ist aber egal, wer welche Disziplin absolviert
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine zwei Disziplinen hintereinander absolvieren!
Der Einsatz von Neoprenanzügen wird durch die DTU-Sportordnung geregelt (DTU-Sportordnung 2022).
Die Temperaturmessung findet eine Stunde vor dem Start statt. Diese gemessene Temperatur ist ausschlaggebend für den Gebrauch eines Neoprens.
Je nach Länge der Schwimmstrecke gelten dabei unterschiedliche Grenzen.
Bitte beachte die Aktualisierungen bezüglich der Altersklassen ab AK60.
Die Abholung der Startunterlagen kann am Samstag (später Nachmittag) und am Sonntag (unmittelbar vor dem Wettkampf) erfolgen. Die genauen Uhrzeiten für die Abholung der Startunterlagen kannst du unserem Zeitplan in unserer Ausschreibung entnehmen.
Das Startgeld wird nur gegen ein ärztliches Attest abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro bis spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum zurückerstattet! Ohne ärztliches Attest wird aus Kulanz bis vier Wochen vor dem Start die Hälfte der Startgebühr einbehalten. Verschieben ist leider nicht mehr möglich.
Ab zwei Wochen vor dem Wettkampf hast du leider keine Möglichkeit mehr deinen Startplatz abzugeben, da alle Bestellungen getätigt sind, und wir ab da die vollen Kosten für dich haben.
Die Strecke wird nicht vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt sein. In manchen Abschnitten gibt es jedoch eine Vollsperrung der Strecke. Die Sperrungen werden mit dem Radstart des 1. Athleten wirksam.
Ein Distanzwechsel ist generell gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,oo € pro Wechsel möglich, wenn auf der entsprechenden Distanz noch freie Startplätze verfügbar sind.
Bei Distanzwechseln gilt: Es fällt das Startgeld der Distanz an, in welche gewechselt wurde.