„Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken.“ (Quelle: DTU Sportordnung)
Dementsprechend ist es nur zulässig, wenn ein Neoprenanzug (Kälteschutzanzug) getragen werden darf.